Seit kurzem können in Nordrhein Westfalen auch Kinder unter 10 Jahren in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Nach einem Erlass des “Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW” dürfen alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern beherrschbar sind, auch durch Kinder unter 10 Jahren durchgeführt werden. Natürlich nur im unmittelbaren Einflussbereich eines erwachsenen Fischereischeininhabers. Ausgenommen sind tierschutzrelevante Tätigkeiten wie das Abhaken und Töten der Fische.

Diese neue Regelung eröffnet einem begleitenden Kind doch ungeahnte Möglichkeiten. Schließlich weiß ich noch aus eigener Erfahrung, wie spannend es für einen 6-jährigen ist, wenn da an der Stippe eine Plötze zappelt oder wenn sich ein ordentlicher Barsch den Wurm an der Posenmontage schnappt.
Bravo NRW, eine gute Entscheidung!
Endlich kann ich, ohne ein schlechtes Gewissen*, neben dem “Baum pflanzen” und “Haus bauen” auch über diese “Kind zeugen”-Geschichte nachdenken.

*aus anglerischer Sicht

Der entsprechenden Erlass kann auf Wunsch gern per Mail zugesandt werden.

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